Schutzkonzept Covid-19 (Coronavirus)
Mittwoch, 19. Januar 2022: Der Bundesrat verlängert die gültigen Massnahmen bis 31. März 2022. Aufgrund der Epidemie gibt es verschiedene Massnahmen, Regeln und Verbote. Diese haben alle dasselbe Ziel: die Eindämmung des Coronavirus. Wenn nötig passt der Bundesrat die nationalen Regeln an. In einigen Kantonen gelten strengere Regeln.
Zur Erinnerung: Folgende Grundsätze müssen berücksichtigt werden
- Verschärfung der Zertifikatspflicht drinnen, es gilt die 2G Regel (Geimpft, Genesen)
- Die Hygieneregeln des Bundes werden respektiert
- Social Distancing (minimaler Abstand von 1.5 Metern zwischen den Personen, keinen physischen Kontakt)
- Gruppen von maximal 50 Personen erlaubt
- Teilnehmerkontakte notieren zwecks eventueller einer Rückverfolgung der Ansteckungskette
- Maskenpflicht im Öffentlichen Verkehr
Gruppengrösse
Maximal 50 Personen bei Sport (draussen) und Kultur
Information für die Gäste
Das Schutzkonzept muss im Wanderprogramm oder auf der Anmeldebestätigung erwähnt sein, ebenso beim Start der Wanderung. Für Personen über 65 Jahren oder mit bekannten Krankheiten: der Wanderleiter / die Wanderleiterin gibt vorgängig eine schriftliche Information ab. Allenfalls kann eine schriftliche Erklärung zur Verantwortungsenthebung verlangt werden.
Der/die TeilnehmerIn, respektive der/die WanderleiterIn welche Krankheitssyntome aufweisen, nehmen nicht an der Wanderung teil. Falls nötig, begeben sie sich in Selbstquarantäne. Im Falle einer Infektion eines Teilnehmers/Teilnehmerin oder des Wanderleiters/der Wanderleiterin nach der Wanderung werden die weiteren TeilnehmerInnen sofort informiert, damit sie unverzüglich die sanitären Schutzmassnahmen (Quarantäne) anwenden.
Rückverfolgbarkeit
Der Wandereiter / Die Wanderleiterin archiviert die Kontaktdaten (immer unter Gewährleistung des Datenschutzes). Die Datenaufbewahrung dient der Rückverfolgbarkeit durch das Gesundheitsamt im Falle einer Ansteckung.
Wegstrecke
Das Social Distancing muss jederzeit gewährleistet sein (ohne enge Passagen wo alle an einem Ort stehen) und ohne Passagen mit Ketten oder Seilen. Wenn unerwartet solche Passagen vorhanden sind, Hände vor und nach dem Passieren desinfizieren.
Schutzunterkünfte oder Pic-Nic-Plätze müssen ebenfalls nach dem Prinzip des Social Distancing gewählt werden.
Hygiene
Der Wanderleiter / Die Wanderleiterin muss das Grund-Hygienematerial (Schutzmaske, Handschuhe, Desinfektionsmittel) im Rucksack oder in unmittelbarer Nähe haben, falls die Situation dies verlangt.
Dieses Material muss gebraucht werden, wenn 1. Hilfe Leistungen ausgeführt oder Animationen eine physische Annäherung mit sich bringen.
Material
Materialausleihen sind nicht erlaubt (z.B. Wanderstöcke)